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Strafrecht: Diversion statt Strafe

Nicht jedes Strafverfahren muss zwangsläufig mit einem Strafurteil enden. Vor allem im Bereich der leichten und mittelschweren Kriminalität kann anstelle einer Bestrafung mit sogenannten „diversionellen Maßnahmen“ das Auslangen gefunden werden (§ 198 StPO). Dies bedeutet, dass im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft oder im Hauptverfahren das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von der Strafverfolgung zurücktreten kann; dieser Rücktritt […]

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