Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Ich unterstütze meine Mandanten bei der effizienten Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder der entschiedenen Abwehr unberechtigter Forderungen bei Unfallereignissen und übernehme sämtliche außergerichtliche Korrespondenz und Abwicklung mit den beteiligten Versicherungsunternehmen (Haftpflicht-, Kasko- und Rechtsschutzversicherungen), Rechtanwälten, Leasinggesellschaften etc.

Bereits im Erstgespräch erhalten meine Mandanten einen umfangreichen Überblick über mögliche Ansprüche und eine rechtliche Erstbewertung des Sachverhaltes. Ebenso vertrete ich meine Mandanten in damit verbundenen gerichtlichen Zivil- und Strafverfahren sowie im Verwaltungsstraf- und Führerscheinentzugsverfahren.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Mag. Robert Rieger

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